1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB 2. Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB - Öffentliche Auslegung des Planentwurfs –
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mengerskirchen hat in ihrer Sitzung am 30. Juni 2020 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Waldsee 3“ im Ortsteil Probbach beschlossen. Der Beschluss zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Parallel hierzu ist der Flächennutzungsplan einem Änderungsverfahren zu unterziehen.
Die Planaufstellung dient der planungsrechtlichen Ordnung der Folgenutzung des ehemaligen Landhotels als Pensions- und Seminarhaus.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den unten abgebildeten, unmaßstäblichen Karten ersichtlich. Er liegt nordwestlich der Ortslage von Probbach. Er umfasst in der Gemarkung Probbach, Flur 5 das Flurstück 64/1 und das Flurstück 60 (Straße “Am Waldsee“) teilweise.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit der Flächennutzungsplanänderung liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht
von Montag, den 19.12.2022 bis einschließlich Freitag, den 20.01.2023
in der Gemeindeverwaltung Mengerskirchen, Hauptamt, Schlossstraße 3, Zimmer 14, 35794 Mengerskirchen während der allgemeinen Dienststunden (Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und Mittwoch 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr) ist für eine Einsichtnahme eine Terminvereinbarung erforderlich. Anregungen und Bedenken können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt. Sie können während der Auslegungsfrist auf der Homepage der Gemeinde Mengerskirchen unter https://www.mengerskirchen.de (Rathaus, Bürgerservice und Politik / Öffentliche Bekanntmachungen / Bauleitplanverfahren) eingesehen und heruntergeladen werden.
Mengerskirchen, den 15.12.2022