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Knotenrundschau
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Winkels

Die Jagdgenossen von Winkels haben in der Versammlung am 29.11.2024 Maienhof Winkels beschlossen, dass der Reinertrag der Jagdnutzung nicht an die Jagdgenossen verteilt werden soll. Die Mittel sollen für die Unterhaltung von Feldwegen und Entwässerungsanlagen verwendet werden.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz i.V. mit § 15 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Winkels ortsüblich bekannt gegeben.

Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung vom 01.09.2023 liegt beim Jagdvorsteher, Nord-West-Str. 1a in 35794 Mengerskirchen-Winkels, zwei Wochen zur Einsicht für die Jagdgenossen öffentlich aus.

Winkels, den 24.09.2024

Der Jagdvorstand
Walter Steger
-Jagdvorsteher-