Hiermit lade ich die Jagdgenossen von Mengerskirchen, zur Genossenschaftsversammlung für
Freitag, den 01. März 2024 um 19.30 Uhr
in das Schützenhaus Mengerskirchen
ein.
Eingeladen sowie stimmberechtigt sind die Eigentümer der bejagbaren Grundstücke im Jagdbezirk Mengerskirchen, die im, beim Jagdvorsteher ausgelegten Jagdgenossenschaftskataster eingetragen sind.
| 1. | Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Jahresbericht des Jagdvorstandes |
| 3. | Prüfbericht des Genossenschaftsausschusses vom 24.01.2024 über das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Jagdpachtangelegenheiten |
| 6. | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht gem. §12 (4) |
| 7. | Vorlage des Haushaltsplanentwurfes für das Rechnungsjahr 2024 |
| 8. | Neuwahl des Jagdvorstehers |
| 9. | Neuwahl des Genossenschaftsausschusses |
| 10. | Verschiedenes |
Sollte die für den o.a. Termin einberufene Genossenschaftsversammlung gem. §7 der Satzung nicht beschlussfähig sein, so lade ich bereits heute zu einer erneuten Versammlung mit der gleichen Tagesordnung und gleichem Ort für
Freitag, den 01. März 2024 um 20.00 Uhr
ein.
Diese Versammlung ist gem. §7 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen und vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig.
Mengerskirchen, den 31.01.2024