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1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1)
BauGB
- Öffentliche Auslegung des Planentwurfs -
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mengerskirchen hat in ihrer Sitzung am 2.Juli 2024 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenzogenen Bebauungsplans „Wiesenweg 11“ im Ortsteil Waldernbach beschlossen. Der Beschluss zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Planaufstellung ist die Einbeziehung des südlichen Teils von Flurstücks 71/1 in den Innenbereich um eine rückwärtige Bebauung zu ermöglichen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht
von Montag, den 09.02.2026 bis einschließlich Freitag, den 06.03.2026
in der Gemeindeverwaltung Mengerskirchen, Hauptamt, Schloßstraße 3, Zimmer 14, 35794 Mengerskirchen öffentlich aus. Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden. Die Planunterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Mengerskirchen unter
https://www.mengerskirchen.de (Rathaus, Bürgerservice und Politik / Öffentliche Bekanntmachungen / Bauleitplanverfahren)
eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den unten abgebildeten, unmaßstäblichen Karten ersichtlich.
Er umfasst in der Gemarkung Waldernbach, Flur 27 folgende Flurstücke.
Flurstück 71/1, 72/2. 91/3 und 93/2 jeweils teilweise.
Mengerskirchen, den 02.02.2026