Hiermit lade ich die Jagdgenossen von Mengerskirchen zur Genossenschaftsversammlung für
Freitag, den 24. März 2023 um 19.30 Uhr
in das Schützenhaus Mengerskirchen
ein.
Eingeladen sowie stimmberechtigt sind die Eigentümer der bejagbaren Grundstücke im Jagdbezirk Mengerskirchen, die im öffentlichen, beim Jagdvorsteher ausgelegten Jagdgenossenschaftskataster eingetragen sind.
| 1. | Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Jahresbericht des Jagdvorstandes |
| 3. | Prüfbericht des Genossenschaftsausschusses vom 09.02.2023 über das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht gem. §12 (4) |
| 6. | Vorlage des Haushaltsplanentwurfes für das Rechnungsjahr 2023 |
| 7. | Verschiedenes |
Sollte die für den o.a. Termin einberufene Genossenschaftsversammlung gem. §7 der Satzung nicht beschlussfähig sein, so lade ich bereits heute zu einer erneuten Versammlung mit der gleichen Tagesordnung und gleichem Ort für
Mittwoch, den 24. März 2023 um 20.00 Uhr
ein.
Diese Versammlung ist gem. §7 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen und vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig.
Mengerskirchen, den 15.02.2023