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Knotenrundschau
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Kinderreisepass wurde Ende des Jahres 2023 abgeschafft

- darauf müssen Eltern seit dem 01.01.2024 achten

Der Kinderreisepass wurde aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31. Dezember 2023 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben laut Gesetz bis zu ihrem Ablauf gültig, sofern hier das Kind anhand des Fotos noch eindeutig erkennbar ist.

Elektronischer Reisepass oder Personalausweis seit dem 01.01.2024

Für Reisen ins Ausland außerhalb der EU benötigen Kinder ab Geburt einen elektronischen Reisepass, der für Personen unter 24 Jahren 37,50 € kostet und sechs Jahre gültig ist. Für Reisen innerhalb der EU genügt, wie bei Erwachsenen auch, ein Personalausweis. Dieser kostet 22,80 € und ist ebenfalls sechs Jahre gültig.

Was ist zu beachten?

Die Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente von sechs Jahren besteht nur, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht so stark verändert, dass es nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Personalausweis und Reisepass können nicht direkt bei Beantragung ausgestellt werden. Der Personalausweis benötigt ca. 3 Wochen und der Reisepass ca. 5 Wochen, bis dieser von der Bundesdruckerei fertig gestellt ist.

Aufgrund des zu erwartenden Antragsaufkommens kann die Fertigstellung auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Bei Fragen steht ihnen das Passamt gerne zur Verfügung.