Liebe Mitglieder,
eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet am Dienstag, den 11. Juli um 18.00 Uhr im Gasthaus Walle Heckendalheim (Beggasch) statt.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
| 1 | Begrüßung durch den Vorsitzenden |
| 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung. |
| 3. | Änderung der Satzung: Änderung des § 1 Absatz 2 der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut; Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V." |
Der e.V. als juristische Person
Ausgangspunkt ist zunächst der Verein selbst. Der eingetragene Idealverein nach § 21 BGB entsteht erst durch Eintragung in das Vereinsregister (§ 55 BGB) und führt dann den Namenszusatz „e.V.“. Der e.V. ist damit eine eigenständige juristische Person mit einem von den Mitgliedern verselbstständigten Vereinsvermögen. Der e.V. ist eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten und haftet für sein Handeln und Tun mit seinem Vereinsvermögen und ist damit von den Mitgliedern losgelöst zu betrachten. Die Mitglieder als natürliche Personen mit ihrem Privatvermögen sind davon getrennt zu sehen. (Also Mitglieder haften nicht!!! sondern nur der Verein mit seinem Vermögen!!!)
Bei einem nicht eingetragenen Verein haften alle Mitglieder gleichsam für die Schulden und Schäden des Vereins.
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten