Dorothee Merziger, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, beantwortet am 19. Oktober Fragen rund um das Thema Minijob und Midijob. Sie ist von 9 Uhr bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0681 – 944 2301 zu erreichen. Besprochen werden zum Beispiel Fragen zu den Unterschieden zwischen Minijobs und Jobs im Übergangsbereich (Midijobs), zu existenzsichernder Beschäftigung, zur sozialen Absicherung, aber auch zur möglichen Stellensuche.
Seit Anfang Oktober liegt der Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde, auch im Minijobbereich. Dadurch stieg auch die monatliche Verdienstobergrenze für Minijobbende. Dennoch bleiben die Risiken, die gerade in den letzten Jahren deutlich geworden sind, weiterhin bestehen. Bei einem monatlichen Verdienst von 520,01 Euro bis max. 1600 Euro, handelt es sich um eine Beschäftigung im Übergangsbereich und diese ist sozialversicherungspflichtig.
Kontakt: Dorothee Merziger (Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt), Telefon: 0681 944 2301