Die Gemeinde Neuenstein erhält für die Jahre 2021 und 2022 erstmals eine Auszahlung aus den Einnahmen des Ordnungsbehördenbezirks Bebra. Mit Schreiben vom 02. Februar 2023 teilt der Leiter der Behörde mit, dass eine Auszahlung in Höhe von 1,50 Euro je Einwohner an alle beteiligten Kommunen erfolgt. Nach der Auszahlungstabelle und nach Abzug der Einstandsleistung verbleiben für die Gemeinde Neuenstein 1.942,50 Euro. Die Einstandsleistung im Jahr 2016 (Beitritt erfolgte zum 01.06.2016) betrug insgesamt 13.513,50 Euro und wurde in den zurückliegenden Jahren mit den erfolgten Auszahlungen verrechnet.
Für das laufende Jahr wurden in dieser Woche die nachfolgenden Projekte, die aus dem IKEK-Prozess heraus entwickelt worden sind, für eine Bezuschussung beantragt:
Bei dem Punkt Gebäude Raiffeisenstraße 8 Obergeis rechnen wir mit einem vorgezogenen Maßnahmenbeginn, da es sich hier um eine vordringliche Maßnahme handelt. Es bedeutet, dass wir bereits beginnen können bevor der Bewilligungsbescheid ausgestellt bzw. zugestellt wird.
Die Verwaltung plant, den Verbindungsweg (der im vergangenen Jahr bereits temporär gesperrt wurde) zwischen dem Gewerbegebiet „Am Koppelstück“ und dem Abzweig/Kreuzung nach Obergeis für den allgemeinen Verkehr bis auf weiteres zu sperren. Zusätzlich wird der Verbindungsweg von der „Raiffeisenstraße“ bis zur zuvor erwähnten Kreuzung ebenfalls gesperrt (nur von Raiffeisenstraße kommend). Für die Sperrung ist vorgesehen, dass Beton-Poller angeschafft werden. Hierdurch wird gewährleistet sein, dass die Sperr-Baken nicht beiseitegeschoben werden und so die Sperrung umgangen bzw. umfahren wird. Es wird lediglich ein Fußgänger- bzw. Radverkehr stattfinden können. Aktuell warten wir noch auf eine Rückmeldung der Verkehrspolizei, ob sie mit der Maßnahme einverstanden ist.
Wie bereits in der vergangenen Sitzung angedeutet, hat sich ein Catering-Betrieb gefunden, der zumindest an den Wochenenden die Familien- und Firmenfeste (auch mit eigenem Personal) bedienen und abwickeln kann. Es handelt sich um die Firma Bücking Catering aus Bad Hersfeld. Die Termine bzw. Terminanfragen können weiterhin über die Schloss Neuenstein GmbH getätigt werden. Danach erfolgt eine Termin-Abstimmung mit der Fa. Bücking und eine Rückmeldung an den Anfragenden. Es sind bereits mehrere Terminanfragen mit der Firma Bücking abgestimmt und Zusagen für das laufende Jahr gegeben worden. Eine dauerhafte Pacht des Schlosses kann sich die Firma Bücking allerdings nicht vorstellen.