Titel Logo
Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

F-Plan + B-Plan Koppelstück

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Neuenstein

-

10. Änderung des Flächennutzungsplanes

-

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hilfs- und Rettungswesen - Koppelstück“

Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat am 15.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hilfs- und Rettungswesen - Koppelstück“ sowie den Beschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird der Aufstellungsbeschluss für die v. g. Planungen hiermit bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Neuenstein-Obergeis. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das in der Gemarkung Obergeis in der Flur 34 liegende Flurstück 38. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Auf dem Koppelstück“ (Gewerbefläche), im Osten durch einen Grüngürtel, im Süden durch Flächen der Wegeparzelle 41, sowie im Westen durch einen Wirtschaftsweg.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hilfs- und Rettungswesen - Koppelstück“

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Neuenstein-Obergeis. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die in der Gemarkung Obergeis in der Flur 34 liegenden Flurstücke 38 und 41 tlw.. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Auf dem Koppelstück“ (Gewerbefläche), im Osten durch einen Grüngürtel, im Süden durch Flächen der Landwirtschaft, sowie im Westen durch einen Wirtschaftsweg.

Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Neuenstein benötigt als Träger des Hilfs- und Rettungswesens (Feuerwehr) im Ortsteil Obergeis einen neuen Standort für ein Feuerwehrgerätehaus. Die alten Standorte der Feuerwehrgerätehäuser in Untergeis, Obergeis und Aua sind bei der letzten Revision durch den Medical Airport-Service zum Teil mit Mängeln ausgewiesen worden. Weiterhin sind aus einsatztaktischer und feuerwehrtechnischer Sicht Standorte zusammen zu führen. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für die FFW Neuenstein sieht einen Standort „Neuenstein Mitte" für die Wehren Untergeis, Obergeis und Aua vor. Die Suche nach einem neuen, Standort konzentrierte sich auf einen Entwicklungsbereich im Ortsteil Obergeis. Zur Realisierung der Planung bedarf es der Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben. Die Plandarstellungen mit den dazugehörigen Begründungen liegen in der Zeit vom 24.03.2023 bis einschl. 24.04.2023 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) während der allgemeinen Öffnungszeiten

montags, dienstags und donnerstags

8.00 - 16.00 Uhr

mittwochs

8.00 - 12.00 Uhr

freitags

8.00 - 12.00 Uhr

beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein (Rathaus), Raum 7, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein, zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Neuenstein (https://www.neuenstein.net/aktuelles.html) eingestellt sind.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein (Rathaus), Raum 7, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein, während der Dienstzeiten abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen,

-

dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,

-

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,

-

dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

Neuenstein, den 23.03.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein
gez. Roland Urstadt (Bürgermeister)