Titel Logo
Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

HHSatzung 2024 Bekanntmachung nach Genehmigung Landrat

Haushaltssatzung

der Gemeinde Neuenstein für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.02.2023 (GVBl. Nummer 6 2023 S. 90,30) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein am 22.Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

8.036.895 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

8.494.740 EUR

mit einem Saldo von

-457.845 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Fehlbetrag von

-457.845 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und den

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

22.180 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.418.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.990.500 EUR

mit einem Saldo von

-1.572.500 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

316.774 EUR

mit einem Saldo von

-316.774 EUR

mit einem Finanzmittelbedarf von

-1.867.094 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen werden in Höhe von 4.000.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

GRUNDSTEUER

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

370 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

370 v. H.

2.

GEWERBESTEUER auf

380 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

(1)

Als erheblich i. S. d. § 98 Abs. 2 Nr. 1 + 2 HGO gilt ein Fehlbetrag, der 5 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens des Haushaltsjahres übersteigt.

(2)

Für die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Gesamtergebnishaushalts und des Gesamtfinanzhaushalts wird das Zustimmungsrecht der Gemeindevertretung gemäß § 100 Abs. 1 HGO auf den Gemeindevorstand übertragen.

(3)

Im Einzelfall darf der Betrag nach Abs. (2) 25.000,00 EUR nicht überschreiten.

(4)

Die Aufwendungen und Auszahlungen gemäß den Absätzen 1 und 2 sind der Gemeindevertretung vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen.

(5)

Investitionen gemäß § 12 GemHVO gelten bis zu einem Betrag von 50.000 EUR als Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung.

Neuenstein, 22.02.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein
Urstadt, Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit gemäß § 97 HGO öffentlich bekannt gemacht.

An genehmigungspflichtigen Teilen sind in der Haushaltssatzung enthalten:

  • Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 4.000.000,00 EUR
  • Höchstbetrag der Kassenkredite von 1.000.000,00 EUR

Die nach § 97 a HGO, § 102 Abs. 4 HGO und § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen im § 3 und § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 21.03. bis 02.04.2024 während der Dienststunden (Mo.-Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr und Mo., Di., Do.: 14:00 – 16:00 Uhr) in der Gemeindeverwaltung in Neuenstein, OT Aua, Freiherr-vom-Stein-Str. 5, Sitzungssaal, öffentlich aus.

Neuenstein, 19.03.2024