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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung HHSatzung 2025

Haushaltssatzung

der Gemeinde Neuenstein für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.02.2023 (GVBl. Nummer 6 2023 S. 90,93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein am 30.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

8.218.295 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

9.005.310 EUR

mit einem Saldo von

-787.015 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Fehlbetrag von

-787.015 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und den

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-299.890 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

728.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.991.500 EUR

mit einem Saldo von

-4.263.500 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.250.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

322.910 EUR

mit einem Saldo von

3.927.090 EUR

mit einem Finanzmittelbedarf von

-636.300 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen werden in Höhe von 4.250.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen werden mit 3.250.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2025 in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Neuenstein wie folgt festgesetzt:

1.

GRUNDSTEUER

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

470 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

275 v. H.

2.

GEWERBESTEUER auf

380 v. H.

Die Angaben zu den hier genannten haben lediglich deklaratorische Bedeutung. Maßgeblich sind die Festsetzungen in der jeweils gültigen Hebesatzsatzung.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

(1)

Als erheblich i. S. d. § 98 Abs. 2 Nr. 1 + 2 HGO gilt ein Fehlbetrag, der 5 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens des Haushaltsjahres übersteigt.

(2)

Für die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Gesamtergebnishaushalts und des Gesamtfinanzhaushalts wird das Zustimmungsrecht der Gemeindevertretung gemäß § 100 Abs. 1 HGO auf den Gemeindevorstand übertragen.

(3)

Im Einzelfall darf der Betrag nach Abs. (2) 25.000,00 EUR nicht überschreiten.

(4)

Die Aufwendungen und Auszahlungen gemäß den Absätzen 1 und 2 sind der Gemeindevertretung vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen.

(5)

Investitionen gemäß § 12 GemHVO gelten bis zu einem Betrag von 50.000 EUR als Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung.

Neuenstein, 31.01.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein
Urstadt, Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß § 97 HGO öffentlich bekannt gemacht.

An genehmigungspflichtigen Teilen sind in der Haushaltssatzung enthalten:

  • Gesamtbetrag der Investitionskredite von 4.250.000,00 EUR
  • Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 3.250.000,00 EUR
  • Höchstbetrag der Kassenkredite von 2.000.000,00 EUR

Die nach § 97 a HGO, § 102 Abs. 4 HGO, § 103 Abs 2 und 4 HGO und § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen im § 2, § 3 und § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 20.03. bis 28.03.2025 während der Dienststunden (Mo.-Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr und Mo., Di., Do.: 14:00 - 16:00 Uhr) in der Gemeindeverwaltung in Neuenstein, OT Aua, Freiherr-vom-Stein-Str. 5, Sitzungssaal, öffentlich aus.

Neuenstein, 20.03.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein
Roland Urstadt, Bürgermeister