Die Gemeinde Neuenstein erinnert die Vereine an die Abgabe der Förderanträge.
Um die Förderung für das Jahr 2025 zu gewährleisten, sind die Anträge hierfür bis spätestens 30.04.2025 bei der Gemeinde Neuenstein einzureichen.
Wir weisen darauf hin, dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können.