Auf Grund der anhaltenden Trockenheit weißen wir darauf hin, dass ab sofort keine Verbrennungsanzeigen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, Lagerfeuer und Brauchtumsfeuer entgegengenommen bzw. erteilt werden.
Darüber hinaus werden auch keine Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen von privaten Feuerwerken und dergleichen erteilt.
Die Maßnahmen gelten bis auf weiteres und solange es die Witterung erfordert.