Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der jeweilige Friedhofsträger verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale regelmäßig zu überprüfen, um möglichen Unfallgefahren für Besucher vorzubeugen.
Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass die Standsicherheit der Grabmale mindestens einmal jährlich kontrolliert werden muss.
Die Grabmalprüfungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Neuenstein sind ab dem 24.04.2026 vorgesehen und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Fachkundigen der Firma Grabstein Inspektor GmbH durchgeführt.
Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei mit moderner Messtechnik und ohne sogenannte Rüttelprobe. Dabei müssen die Grabmale einem Prüfdruck von 300 Newton (entspricht 30 kg) standhalten.
Weitere Informationen zum Thema Grabmalprüfung unter:
www.grabsteininspektor.de