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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntm. Ausscheiden eines Mitglieds OB Mühlbach

Ausscheiden eines Mitglieds des Ortsbeirates Mühlbach

Folgende Person wurde zum Mitglied des Ortsbeirats Mühlbach gewählt und hat auf ihr Mandat verzichtet:

Vom Wahlvorschlag Bürgerliste Mühlbach– BLM-

Maximilian Bernhardt

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlags der Bürgerliste Mühlbach an seine/ihre Stelle.

Thomas Weber

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte der Gemeinde Neuenstein binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift der Gemeindewahlleiterin, Gemeindeverwaltung, OT Aua, Freiherr-vom-Stein-Str. 5, 36286 Neuenstein,

Zimmer 5, einzureichen.

Neuenstein, 17.04.2026

Gemeindewahlleiterin
Lisa Liewald