Folgende Personen wurden zum Mitglied der Gemeindevertretung Neuenstein gewählt und haben auf ihr Mandat verzichtet:
Maximilian Bernhardt (Nachrücker Christoph Heß)
Sascha Lassok (Nachrücker Walter Barth)
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rücken die nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags an deren Stelle.
Ich stelle daher nach § 34 (3) KWG fest, dass die bisherigen Vertreter ausgeschieden sind und
Christoph Heß
Walter Barth
in die Gemeindevertretung nachrücken.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte der Gemeinde Neuenstein binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift der Gemeindewahlleiterin, Gemeindeverwaltung, OT Aua, Freiherr-vom-Stein-Str. 5, 36286 Neuenstein,
Zimmer 5, einzureichen.
Neuenstein, 17.04.2026