Folgende Personen wurden zum Mitglied der Gemeindevertretung Neuenstein gewählt und haben auf ihr Mandat verzichtet:
Manfred Henning (Nachrücker Erik Schmidt)
Volker Sandrock (Nachrücker Dr. Holger Fröhlich)
Adelbert Steinberg (Nachrückerin Mandy Kuhl)
Walter Barth (Nachrückerin Anna Schwalm)
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rücken die nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags an deren Stelle.
Ich stelle daher nach § 34 (3) KWG fest, dass die bisherigen Vertreter ausgeschieden sind und
Erik Schmidt
Dr. Holger Fröhlich
Mandy Kuhl
Anna Schwalm
in die Gemeindevertretung nachrücken.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte der Gemeinde Neuenstein binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift der Gemeindewahlleiterin, Gemeindeverwaltung, OT Aua, Freiherr-vom-Stein-Str. 5, 36286 Neuenstein,
Zimmer 5, einzureichen.
Neuenstein, 27.04.2026