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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenstein

Die Gemeindevertretung Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 23.04.2026 beschlossen, den § 2 – Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse – Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenstein in der Fassung vom 15.10.2012 zu ändern.

§ 2 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz der Hauptsatzung erhält folgenden Wortlaut:

§ 2 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse

(2)  Die Ausschüsse haben 7 Mitglieder.

Diese Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzungsänderung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

36286 Neuenstein, 24.04.2026

Der Gemeindevorstand

(Siegel)

 Urstadt, Bürgermeister