Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich „Solarpark Saasen“, Ortsteil Saasen, zu ändern.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Flurstück 83 (teilweise) der Flur 9 in der Gemarkung Saasen. Das Plangebiet liegt östlich der Ortslage Saasen, nördlich der Landstraße L 3155 und südwestlich der Bundesautobahn 7. Die das Flurstück umschließen-den Wegeparzellen sind nicht vom räumlichen Geltungsbereich erfasst. Der Geltungsbereich um-fasst eine Größe von 1,02 Hektar.
Geltungsbereich (unmaßstäblich)
Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung einer Fläche landwirtschaftlicher Nutzung und Pflege in eine Sonderbaufläche Photovoltaik.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 13.01.2023 bis 14.02.2023 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neuenstein, 36286 Neuenstein, Ortsteil Aua, Freiherr-vom-Stein-Straße, Nr. 5 (Raum 7 des Rathauses) während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr) zur Einsichtnahme ausgelegt.
Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertreterversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Neuenstein personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Gemeinde Neuenstein hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.