Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Saasen“, Ortsteil Saasen, beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 83 (teilweise) der Flur 9 in der Gemarkung Saasen. Das Plangebiet liegt östlich der Ortslage Saasen, nördlich der Landstraße L 3155 und südwestlich der Bundesautobahn 7. Die das Flurstück umschließenden Wegeparzellen sind nicht vom räumlichen Geltungsbereich erfasst. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von 10.387 m².
Geltungsbereich (unmaßstäblich)
Gegenstand der Änderung ist die Ausweisung der Fläche als Sondergebiet „Photovoltaik“ um eine planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 13.01.2023 bis 14.02.2023 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neuenstein, 36286 Neuenstein, Ortsteil Aua, Freiherr-vom-Stein-Straße, Nr. 5, (Verwaltungsgebäude Raum Nr. 7), während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr) zur Einsichtnahme ausgelegt. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Gemeinde Neuenstein hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.