Die Gemeindevertretung Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 beschlossen, die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Neuenstein in der Fassung vom 21.10.2021 wie folgt zu ändern.
| 1. | § 2 Abs. (2) wird neu gefasst und erhält folgenden Wortlaut: |
| „(2) Die Ortsteilfeuerwehren führen als Zusatz die folgenden Bezeichnungen | |
| - Gittersdorf (Ortsteil Gittersdorf) | |
| - Mühlbach (Ortsteil Mühlbach) | |
| - Nord (Ortsteile Raboldshausen, Saasen, Salzberg) | |
| - Mitte (Ortsteile Aua, Obergeis, Untergeis) | |
| Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Neuenstein steht unter der Leitung des Gemeindebrandinspektors.“ | |
| 2. | In § 7 Absatz 4 wird das letzte Wort des Absatzes „Bandstiftung“ gestrichen und durch „Brandstiftung“ geändert. |
Diese Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzungsänderung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
36286 Neuenstein, 21.12.2022
(Siegel)