Geltungsbereich, unmaßstäblich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 07.12.2023 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „In der Benau II“, Ortsteil Obergeis, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans befindet sich in der Gemarkung Obergeis nordwestlich der Ortslage von Obergeis. Er wird im Norden durch das Gewerbegebiet „In der Benau“, im Osten durch die Schnellbahnstrecke Fulda-Kassel, im Südwesten durch die Autobahn A7 und im Nordwesten durch die Autobahnabfahrt Neuenstein/Bad Hersfeld West begrenzt.
Die Bebauungsplanänderung und die Begründung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neuenstein, Bauverwaltung Zimmer 7, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass
| - | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| - | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| - | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. |
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.