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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 2/2024
Vereine und Verbände
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FFW Gittersdorf Einladung JHV 2023

Jahreshauptversammlung 2023

Werte Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, liebe Vereinsmitglieder,

sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit laden wir recht herzlich zu unserer diesjährigen gemeinsamen Jahreshauptversammlung der Einsatz-, Alters- und Ehrenabteilung sowie des Vereins FF Neuenstein-Gittersdorf am

Samstag, den 20. Januar 2024, um 19.00 Uhr

in das Dorfgemeinschaftshaus Gittersdorf

ein.

Sollte um 19.00 Uhr nach der Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit die Versammlung entweder für die Einsatzabteilung oder für den Verein nicht beschlussfähig sein, wird die Versammlung entsprechend für die Einsatzabteilung bzw. den Verein geschlossen.

Schon jetzt laden wir hiermit bei einer eventuell festgestellten Beschlussunfähigkeit der Einsatzabteilung oder des Vereins zu einer erneuten Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung am gleichen Tag für Samstag, den 20.01.2024 nun um 19:30 Uhr ein. Diese Mitgliederversammlung ist dann immer entsprechend §10 „Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung“ unserer Vereinssatzung beschlussfähig.

Tagesordnung

Einsatz-, Alters- und Ehrenabteilung, Jugendfeuerwehr:

1.

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Totengedenken

3.

Jahresberichte: Wehrführer

Jugendwart

Kinderfeuerwehr

4.

Bestimmung eines/r Wahlleiters/in

5.

Neuwahlen

a) Wehrführer/in

b) Stellv. Wehrführer/in

c) Gerätewart/in

d) Sprecher/in Alters und Ehrenabteilung

6.

Ernennung Jugendwart und stellv.

Ernennung Kinderfeuerwehrwartin und stell.

7.

Aus- und Fortbildung 2024

Verein Freiwillige Feuerwehr Gittersdorf e.V.:

1.

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht des Vorsitzenden

3.

Bericht des Kassierers

4.

Bericht der Kassenprüfer, Aussprache u. Entlastung des Vorstandes für 2023

5.

Bestimmung eines/r Wahlleiters/in

6.

Neuwahlen:

a) Vorsitzende/r & stellv. Vorsitzende/r

b) Schriftführer/in & stellv. Schriftführer/in

c) Kassierer/in & stellv. Kassierer/in

d) Wahl eines/r Alters- und Ehrenvertreters/in

e) Wahl eines/r neuen Kassenprüfers/in

7.

Änderung des § 10 der Vereinssatzung (siehe Änderungsvorschlag des Vorstandes in der Anlage)

8.

Ehrungen & Beförderungen

9.

Gäste haben das Wort

10.

Planungen für das Jahr 2024

11.

Verschiedenes

Mit kameradschaftlichen Grüßen

gez. — gez.
Timo Harbich  — Christian Schade
stellv. Vorsitzender  — Wehrführer

Im Anschluss an die Versammlung sind auch die Ehepartnerinnen und Ehepartner / Freunde und Freundinnen recht herzlich eingeladen!

Anlage:

Geplante Satzungsänderung:

ALT

§ 10 Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung

(1)

Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung die Hälfte der Stimmberechtigten vertreten ist. Bei Beschlußunfähigkeit, kommt also keine ausreichende Anzahl von Mitgliedern zustande, muß innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden, die dann stets beschlußfähig ist. Auf diese Bestimmung muß in der zweiten Einladung hingewiesen werden.

NEU

§ 10 Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung

(1)

Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung ein Drittel der Stimmberechtigten vertreten ist. Bei Beschlußunfähigkeit, kommt also keine ausreichende Anzahl von Mitgliedern zustande, muß innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden, die dann stets beschlußfähig ist. Auf diese Bestimmung muß in der zweiten Einladung hingewiesen werden.