Nach der Neuwahl des Kreistages steht auch die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Hersfeld-Rotenburg an. Die Kreisangehörigen Gemeinden haben die Möglichkeit Einwohnerinnen und Einwohner, die in der Jugendhilfe erfahren oder tätig sind, für diesen Ausschuss vorzuschlagen.
Die Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohn- oder Dienstsitz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg haben.
Sollten Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen und Interesse an der ehrenamtlichen Mitarbeit im Jugendausschuss haben, würden wir uns über eine formlose Bewerbung von Ihnen freuen. Diese richten Sie bitte bis zum 03.06.2026 an info@neuenstein.net.