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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Beteiligung Öffentlichkeit B-Plan "Zum Eichholz"

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Neuenstein

Aufstellung des Bebauungsplanes „Zum Eichholz“, Ortsteil Raboldshausen

Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat am 07.12.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Zum Eichholz“, Ortsteil Raboldshausen gefasst. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird der Aufstellungsbeschluss für die v. g. Planungen hiermit bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Raboldshausen und umfasst die in der Flur 14 liegenden Flurstücke 52/11, 52/7, 52/8, 52/9, 51/5, 51/3, 51/8, 51/9, 51/7 und 51/6. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die vorhandene Bebauung, im Osten durch Flächen der Landwirtschaft, im Süden durch die vorhandene Bebauung sowie Flächen der Landwirtschaft und im Westen durch die Gemeindestraße Zum Eichholz.

Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet umfasst sechs erschlossene Baugrundstücke, von denen vier bebaut wurden. Bei Vorgesprächen mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreisausschusses des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wurde festgestellt, dass die Grundstücke aktuell nicht bebaubar und derzeit dem Außenbereich zuzuordnen sind.

Nach Zustimmung durch die Obere Bauaufsichtsbehörde des Regierungspräsidium Kassel hat die Bauaufsichtsbehörde seinerzeit eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Bebauung auf den vier Grundstücken erteilt, mit der Maßgabe, eine Bauleitplanung zu erstellten. Mit der angestrebten Bauleitplanung wird der Vorgabe entsprochen.

Die zwei unbebauten Grundstücke schließen unmittelbar an die bebaute Ortslage an und tragen zur Arrondierung der Siedlungslage bei.

Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes gem. § 5a BauVNO vorgesehen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Vorentwurf gegeben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 24.05.2024 bis einschl. 25.06.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Neuenstein (https://www.neuenstein.net/aktuelles.html) eingestellt.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes auch während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 – 12.00 Uhr und Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung (Rathaus) Neuenstein, Raum 7, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein (Rathaus) Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen info@neuenstein.net oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen,

-

dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,

-

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,

-

dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

Neuenstein, den 23.05.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein
gez. Roland Urstadt (Bürgermeister)

Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Neuenstein

Aufstellung des Bebauungsplanes „Zum Eichholz“, Ortsteil Raboldshausen

Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat am 07.12.2023 den Beschluss zur Aufstellung des

Bebauungsplanes „Zum Eichholz“, Ortsteil Raboldshausen gefasst. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch

wird der Aufstellungsbeschluss für die v. g. Planungen hiermit bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Raboldshausen und umfasst

die in der Flur 14 liegenden Flurstücke 52/11, 52/7, 52/8, 52/9, 51/5, 51/3, 51/8, 51/9, 51/7 und 51/6. Die

Fläche wird begrenzt, im Norden durch die vorhandene Bebauung, im Osten durch Flächen der Landwirt-

schaft, im Süden durch die vorhandene Bebauung sowie Flächen der Landwirtschaft und im Westen durch

die Gemeindestraße Zum Eichholz.

Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet umfasst sechs erschlossene Baugrundstücke, von denen vier bebaut wurden. Bei Vorge-

sprächen mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreisausschusses des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

wurde festgestellt, dass die Grundstücke aktuell nicht bebaubar und derzeit dem Außenbereich zuzuordnen

sind.

Nach Zustimmung durch die Obere Bauaufsichtsbehörde des Regierungspräsidium Kassel hat die Bauauf-

sichtsbehörde seinerzeit eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Bebauung auf den vier Grundstücken

erteilt, mit der Maßgabe, eine Bauleitplanung zu erstellten. Mit der angestrebten Bauleitplanung wird der

Vorgabe entsprochen.

Die zwei unbebauten Grundstücke schließen unmittelbar an die bebaute Ortslage an und tragen zur Arron-

dierung der Siedlungslage bei.

Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung ei-

nes Dörflichen Wohngebietes zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Dörflichen Wohnge-

bietes gem. § 5a BauVNO vorgesehen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und

Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gele-

genheit zur Stellungnahme zu dem Vorentwurf gegeben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des

Auslegungszeitraumes vom 24.05.2024 bis einschl. 25.06.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Neu-

enstein (https://www.neuenstein.net/aktuelles.html) eingestellt.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes auch während der allge-

meinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 – 12.00

Uhr und Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung (Rathaus) Neuenstein, Raum 7, Freiherr-

vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur

Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein (Rathaus) Freiherr-vom-Stein-Straße 5,

36286 Neuenstein, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch

elektronisch an die E-Mail Adressen info@neuenstein.net oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden.

Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbe-

zogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen,

- dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien be-

raten und entschieden werden,

- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpla-

nung unberücksichtigt bleiben können,

- dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis

4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde über-

tragen worden sind.

Neuenstein, den 23.05.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein

gez. Roland Urstadt (Bürgermeister)