Folgende Person wurde zum Mitglied des Ortsbeirats Salzberg gewählt und hat sein Mandat niedergelegt.
Vom Wahlvorschlag Bürgerliste Salzberg – BLS-
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlags der Bürgerliste Salzberg an seine/ihre Stelle.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte der Gemeinde Neuenstein binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift der Gemeindewahlleiterin, Gemeindeverwaltung, OT Aua, Freiherr-vom-Stein-Str. 5, 36286 Neuenstein, Zimmer 5, einzureichen.
36286 Neuenstein, 24.05.2023