Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 11.05.2023 dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarpark Saasen“ sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt östlich der Ortslage Saasen, nördlich der Landstraße L 3155 und südwestlich der Bundesautobahn 7. Er umfasst Flurstück 83 (teilweise) der Flur 9 in der Gemarkung Saasen.
Geltungsbereich (unmaßstäblich)
Der Entwurf der Flächennutzugsplanänderung liegt mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 23. Juni 2023 bis 23. Juli 2023 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein (Rathaus), Raum 7, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein, zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann während der Dienststunden (montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs 8:00 bis 12:00 Uhr, freitags 8:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegen den Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes gemäß § 4a (4) BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Neuenstein (https://www.neuenstein.net/aktuelles.html) eingestellt sind und heruntergeladen werden können.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
1) | Fachplanungen in Form des Bestandsplanes zum Umweltberichtes (Biotoptypenkartierung) |
2) | Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung; |
| a. | Pflanzen |
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| Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass die Pflanzenwelt überwiegend eine mittlere Bedeutung hat. |
| b. | Tiere und biologische Vielfalt |
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| Der Planungsraum übernimmt für die Tierwelt insgesamt nur in Teilräumen Bedeutung für weit verbreitete, häufig auftretende Arten. |
| c. | Boden und Wasser |
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| Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass dem Schutzgut Boden keine besondere Bedeutung zukommt und für das Schutzgut Wasser keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind. |
| d. | Klima und Luft |
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| Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass hinsichtlich des Klimahaushaltes die Kaltluftentstehungsfunktion weitgehend erhalten bleibt und durch die Verstärkung der Versorgung mit erneuerbarer Energie dem Klimawandel entgegengewirkt werden soll. |
| e. | Landschaftsbild |
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| Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass es aus Richtung Südwesten zu visuellen Beeinträchtigungen im Zusammenspiel mit der Burg Neuenstein als Kulturdenkmal kommen kann. |
| f. | Schutzgut Mensch |
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| Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine mittlere Bedeutung auf. |
| g. | Kultur- und Sachgüter |
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| Beschreibung, dass den Kultur- und Sachgütern im Plangebiet lediglich durch die Nähe zur Burg Neuenstein eine gewisse Bedeutung zukommt. |
| h. | Fläche |
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| Aufgrund der Vorbelastungen die Bundesautobahn BAB 7 und die Landesstraße L 3155 ist die Bedeutung der Fläche als mittel einzustufen. |
| 3) | naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung; |
| 4) | Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen zu folgenden Themenkomplexen: |
| a. | Neufassung des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG 2023) |
| b. | Denkmalpflege/ Landschaftsbild |
| c. | Auswirkung durch die Aufstellung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage |
| d. | Eingriffs-/Ausgleichsbilanz |
| e. | Kompensation |
| f. | Hinweis auf Wasser- und Heilquellenschutzgebiete |
| g. | Hinweis auf eine schädliche Bodenveränderung in der Nachbarschaft |
Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Die zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Neuenstein personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Gemeinde Neuenstein hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.