Auslegung der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens gemäß § 27 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 27a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG), § 74 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG), § 75 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 03.04.2023, Gz.: RPKS - 33.2-78 z 01/1-2018/2 den Plan für die Erhöhung der Übertragungsleistung von 2.750 A auf 4.000 A der bestehenden 380-kV-Leitung Borken - Mecklar (Ltg.-Nr. LH-11-3009) einschließlich abschnittsweiser Umbeseilung, Masterhöhung und Mastsanierung einzelner Maste festgestellt.
Gemäß § 27 UVPG ist die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 5 Satz 2 HVwVfG öffentlich bekannt zu machen sowie in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 4 Satz 2 HVwVfG öffentlich auszulegen. Eine Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans wird demnach gemäß § 27a Abs. 1 HVwVfG i.V.m. § 74 Abs. 4 HVwVfG in der Zeit vom
im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel unter „Veröffentlichung - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und kann unter folgendem Link abgerufen werden:
https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen
Außerdem sind die o. g. Unterlagen innerhalb dieses Zeitraums über das zentrale Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder (www.uvp-verbund.de) zugänglich.
Daneben liegen die Planunterlagen nach § 74 Abs. 4 Satz 2 HVwVfG in der Zeit
in folgenden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen während der Dienststunden aus:
| - | Stadt Borken (Hessen), Erdgeschoss, Foyer, Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen); (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr) |
| - | Stadt Homberg (Efze), Marktplatz 5, 34576 Homberg (Efze), (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) |
| - | Gemeinde Knüllwald, Rathaus, Zimmer 18, Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald; (Montag – Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr) |
| - | Gemeinde Neuenstein, Rathaus, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) |
| - | Gemeinde Ludwigsau, Grundstücksamt, Schulstraße 1, 36251 Ludwigsau; (Montag – Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag – Mittwoch von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) |
| - | Stadt Bebra, Rathaus, Bau- und Planungsamt, 4. Stock, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Rathaus, 4. Stock, Zimmer 409, Markt 1, 36179 Bebra (Montag – Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) |
Aus organisatorischen Gründen findet die ortsübliche Bekanntmachung in der Gemeinde Neuenstein am 15.06.2023 statt.
Die Auslage einer Ausfertigung des Beschlusses und einer Ausfertigung der Planunterlagen ist bei der Gemeinde Neuenstein für den Zeitraum vom 16.06.2023 bis einschließlich 29.06.2023 vorgesehen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 33.2 – Immissionsschutz und Energiewirtschaft, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld oder elektronisch unter E-Mail: beteiligung-33-2@rpks.hessen.de angefordert werden.
Neuenstein, den 15.06.2023