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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 25/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Befahren von öffentlichen Treppen mit Fahrrädern, Krafträdern oder Ähnlichem

Aus gegebenem Anlass weißen wir daraufhin, dass das Befahren von öffentlichen Treppen mit Fahrrädern, Krafträdern oder Ähnlichem verboten und dementsprechend zu unterlassen ist.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Der Gemeindevorstand