per 31.12.2024 endet die Ruhefrist für Grabstellen, die im Jahr 1984 letztmalig belegt wurden
Nach § 13 ( Erläuterung der Grabstätten ) der Friedhofsordnung für den Friedhof Obergeis haben
nach Ablauf der Ruhefrist von 40 Jahren
von sich aus
das Grab abzuräumen oder das Nutzungsrecht durch Entrichtung der in der Gebührenordnung vorgesehenen Gebühren zu verlängern. Dazu wird in jährlichen Abständen öffentlich aufgefordert (zuletzt geschehen im Jahr 2020 durch Veröffentlichung in den Neuenstein – Nachrichten).
Die Verlängerungsgebühren betragen für ein Einzelgrab 122,50 € je
10-Jahres-Abschnitt und für ein Doppelgrab 220,00 € je 10-Jahres-Abschnitt.
Kommen die Nutzungsberechtigten dieser Verpflichtung nicht
nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grab kostenpflichtig abzuräumen und einzuebnen.
Wir weisen außerdem auf § 16 (Die Grabzeichen) Absatz 9 der Friedhofsordnung Obergeis hin, auch dort ist geregelt, dass die Nutzungsberechtigten nach Ablauf des Nutzungsrechts die Grabmale, Einfriedigungen usw. entfernen müssen. Sie sind dann auch verpflichtet, die vorhandenen Fundamente auszugraben und die Grabfläche einzuebnen.
Kommen sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntmachung (vgl. § 12 Abs. 7) nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen zu lassen.
Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen gehen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Friedhofsverwaltung über. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, die entfernten Anlagen aufzubewahren.
Die Friedhofskommission bittet daher die Nutzungsberechtigten von Grabstätten, deren Ruhefrist abgelaufen ist, die Grabstätten gemäß den Bestimmungen der Friedhofsordnung entweder zu räumen oder die Nutzungsfrist gegen Entrichtung der dafür vorgesehenen Gebühr zu verlängern.
Die Friedhofskommission wird
diejenigen Grabstätten, deren Nutzungsfrist abgelaufen ist und deren Nutzungsrecht nicht durch Zahlung der vorgesehenen Gebühr verlängert wurde,
räumen lassen.
Die Friedhofskommission bittet darum, wenn Sie beabsichtigen, die Grabstätten zu räumen, den Vorsitzenden der Friedhofskommission Obergeis Jochen Zeitler (Tel.0151 / 22976575), auf jeden Fall zu benachrichtigen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsrechnerin Marianne Wenzel (Tel. 06677 / 9209178), den Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Neuenstein – Amt Geis, Michael Zehender (Tel. 06677 / 461) oder an die Mitglieder der Friedhofskommission Obergeis.