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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 28/2023
Gestaltungen Innenteil 2
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Einschränkungen des Straßenverkehrs

Frühzeitige Meldung bei Einschränkungen des Straßenverkehrs

- mind. 10 Tage Vorlaufzeit

In der Vergangenheit wurde die Gemeinde in verschiedenen Fällen sehr kurzfristig über anstehende Einschränkungen im Verkehrsraum unterrichtet.

Dabei kann es sich um Baukräne oder Abfallcontainer handeln, die auf der Straße aufgestellt werden müssen. Generell gilt alles, was den Verkehrsfluss beeinträchtigt, als Einschränkung im Verkehrsraum. In solchen Fällen kann der Straßenverkehr nicht uneingeschränkt passieren. Rettungsfahrzeuge können die Straße eventuell nicht passieren und müssen Umwege nutzen, wodurch gefährliche Verzögerungen entstehen können.

Deswegen muss die Straßenverkehrsbehörde solche Einschränkungen rechtzeitig an die zentrale Leitstelle in Bad Hersfeld weitergeben. Es muss eine geeignete Umleitung bekannt gegeben werden. Außerdem sind Sie als Anwohner über anstehende Beeinträchtigungen zu informieren.

Für Organisation, Anhörung und Abstimmung mit der Polizei und der zentralen Leitstelle und für die Veröffentlichung auf der Website und in den Neuenstein Nachrichten benötigt die Gemeinde einige Tage Vorlaufzeit. Ihr Dienstleister sollte im Vorfeld bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) beantragen. Damit wird die Gemeinde über Ihr Vorhaben informiert und kann die notwendigen Abstimmungen treffen. Wenn die VAO gar nicht oder sehr kurzfristig beantragt wird, können wir die anderen neuensteiner Bürger gegebenenfalls nicht mehr über die Neuenstein Nachrichten informieren.

Wir bitten Sie daher dringend, sich mindesten 10 Tage im Voraus bei Sarah Härtel (Bauamt, Ordnungsamt, Straßenverkehr) Tel.: 06677 92 10 11 oder s.haertel@neuenstein.net zu melden.