Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat am 12.06.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Papiermühle“ gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Der Vorhabenträger hat den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt. Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Einfamilienhauses geplant.
Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung einer innerorts gelegenen Freifläche zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen.
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Neuenstein und umfasst das in der Gemarkung Obergeis in der Flur 26 liegende Flurstück 15.
Die Fläche wird begrenzt, im Nordwesten durch die vorhandene Bebauung sowie einer Kleingartenfläche, im Nordosten durch einen Mühlengraben, im Südosten durch die vorhandene Bebauung und im Süden durch die Schulstraße begrenzt.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. I S. 348), wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit der Bebauungsplan „Papiermühle“ öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 12.06.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Papiermühle“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während des Auslegungszeitraumes vom 17.07.2026 bis einschl. 20.08.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Neuenstein https://www.neuenstein.net/aktuelles.html) eingestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf des Bebauungsplanes auch während der allgemeinen Öffnungszeiten, diese sind von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr der Gemeinde Neuenstein (Rathaus), Raum 7, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein (Rathaus), Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen info@neuenstein.net oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
| Es wird darauf hingewiesen, | |
| - | dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden, |
| - | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, |
| - | dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind. |
Neuenstein, den 16.07.2026