| - | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes |
| - | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hilfs- und Rettungswesen - Koppelstück“ |
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I S. 176), wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Neuenstein-Obergeis. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das in der Gemarkung Obergeis in der Flur 34 liegende Flurstück 38. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Auf dem Koppelstück“ (Gewerbefläche), im Osten durch einen Grüngürtel, im Süden durch Flächen die Wegeparzelle 41, sowie im Westen durch einen Wirtschaftsweg.
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Neuenstein-Obergeis. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die in der Gemarkung Obergeis in der Flur 34 liegenden Flurstücke 38 und 41 tlw.. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Auf dem Koppelstück“ (Gewerbefläche), im Osten durch einen Grüngürtel, im Süden durch Flächen der Landwirtschaft, sowie im Westen durch einen Wirtschaftsweg.
Die Gemeinde Neuenstein benötigt als Träger des Hilfs- und Rettungswesens (Feuerwehr) im Ortsteil Obergeis einen neuen Standort für ein Feuerwehrgerätehaus. Die alten Standorte der Feuerwehrgerätehäuser in Untergeis, Obergeis und Aua sind bei der letzten Revision durch den Medical Airport-Service zum Teil mit Mängeln ausgewiesen worden. Weiterhin sind aus einsatztaktischer und feuerwehrtechnischer Sicht Standorte zusammen zu führen. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für die FFW Neuenstein sieht einen Standort „Neuenstein Mitte" für die Wehren Untergeis, Obergeis und Aua vor. Die Suche nach einem neuen, Standort konzentrierte sich auf einen Entwicklungsbereich im Ortsteil Obergeis. Zur Realisierung der Planung bedarf es der Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 06.07.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hilfs- und Rettungswesen - Koppelstück“ sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit ihren Begründungen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 04.08.2023 bis einschließlich 05.09.2023 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neuenstein (Rathaus), Raum 7, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein während der allgemeinen Öffnungszeiten
| montags, dienstags und donnerstags | 8.00 – 16.00 Uhr |
| mittwochs | 8.00 – 12.00 Uhr |
| freitags | 8.00 – 12.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während des v. g. Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Neuenstein (https://www.neuenstein.net/aktuelles.html) eingestellt sind.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein, (Rathaus), 36286 Neuenstein, Freiherr-vom-Stein-Straße 5 während der Dienstzeiten abgegeben werden.
| Es wird darauf hingewiesen, dass | |
| - | dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden, |
| - | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, |
| - | dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind. |
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sind folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen eingegangen, bzw. umweltrelevanten Themen angesprochen worden:
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Es liegen Hinweise/Anregungen zu vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie zur Beleuchtung vor.
Es liegen Hinweise zum Bodenschutz vor.
| Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor: | |
| [1] | Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen |
| [2] | Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten |
| [3] | Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der geplanten Sonderbaufläche insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Es liegen vor:
[4] | Umweltbericht zum Bebauungsplan |
Umweltbericht und Gutachten enthalten Informationen zu den folgenden Schutzgütern:
Neuenstein, den 27.07.2023