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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung B-Plan "Müsbach"

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Neuenstein

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Müsbach“, Ortsteil Salzberg
Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat am 05.10.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Müsbach“ gefasst. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird der Aufstellungsbeschluss für die v. g. Planungen hiermit bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Salzberg und umfasst die in der Flur 2 liegenden Flurstücke 100 tlw., 148 tlw. und 149 tlw.

Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch Flächen der Landwirtschaft, im Osten durch die Wegeparzelle 145, im Süden durch den Schwarzenbörner Weg und im Westen durch Flächen der Landwirtschaft, der Wegeparzelle 149 sowie Böschungsflächen des Schwarzenbörner Weg.

Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet umfasst eine Übergangsfläche zum Außenbereich. Innerhalb dieser Fläche wurde im Jahr 2023 ein Tiny House aufgestellt. Zur Erlangung einer baurechtlichen Genehmigung besteht die Notwendigkeit zur Erstellung einer verbindlichen Bauleitplanung. Neben der Zulässigkeit des Tiny House wird ein weiteres Wohngebäude angestrebt. Im Rahmen der weiteren Entwicklung beabsichtigt der Vorhabenträger den Erwerb des ehemaligen Gefrierhauses am Schwarzenbörner Weg sowie einer Teilfläche der Straßenparzelle. Die öffentliche Wegeparzelle 148 soll ebenfalls an den Vorhabenträger veräußert werden.

Die Planbereichsfläche schließt unmittelbar an die bebaute Ortslage an und trägt zur Abrundung der Siedlungslage bei. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes gem. § 5a BauVNO vorgesehen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Vorentwurf gegeben. Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 25.07.2025 bis einschl. 25.08.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Neuenstein (https://www.neuenstein.net/aktuelles.html) eingestellt.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes auch während

der allgemeinen Öffnungszeiten

montags, dienstags und donnerstags

08:00 – 12:00 Uhr und von

14:00 - 16.00 Uhr

mittwochs und freitags

08.00 – 12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neuenstein, Raum 7, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein, zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein (Gemeindeverwaltung), Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail-Adressen info@neuenstein.net oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
  • dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

Neuenstein, den 24.07.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein
gez. Roland Urstadt (Bürgermeister)