Folgende Person wurde zum Mitglied des Ortsbeirats Saasen gewählt und hat sein Mandat niedergelegt.
Vom Wahlvorschlag Gemeinschaftsliste Saasen – GLS –
Heino Fritsch
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlags der Bürgerliste Saasen an seine/ihre Stelle.
Da es keinen weiteren Bewerber auf der Liste gibt, bleibt der Sitz unbesetzt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte der Gemeinde Neuenstein binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift der Gemeindewahlleiterin, Gemeindeverwaltung, OT Aua, Freiherr-vom-Stein-Str. 5, 36286 Neuenstein, Zimmer 5, einzureichen.
36286 Neuenstein, 08.08.2022