Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 09.09.2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenstein für den Bereich „In der Benau II“, Ortsteil Obergeis gemäß § 6 BauGB genehmigt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt östlich der A 7 und südöstlich des Ortsteils Aua und grenzt an das bestehende Firmengelände der Firma GLS an. Die Fläche wird durch den Autobahnzubringer Bad Hersfeld- West im Westen, die Straße Dörrwiesen im Süden und durch das Gewässer Geis im Norden begrenzt. Betroffen sind in der Gemarkung Obergeis, Flur 12, die Flurstücke 88 und 89. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 12.705 m².
Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich drei externe Ausgleichsflächen. Die Ausgleichsfläche F3 liegt in der Gemarkung Saasen, Flur 12 und umfasst das Flurstück 71 teilweise mit einer Größe von 9.476 m². Die Ausgleichsfläche F4 liegt etwa 1,5 km südlich des oben beschriebenen Geltungsbereiches. Sie umfasst in der Gemarkung Obergeis, Flur 31, Teile des Flurstücks 47 mit einer Fläche von 6.889 m². Die externe Maßnahmenfläche F5 befindet sich in der Gemarkung Obergeis, Flur 34, Flurstück 13 mit einer Größe von 4.291 m².
Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 33.361 m².
Die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neuenstein, Freiherr-vom-Stein Straße 5, 36286 Neuenstein, Büro Bauamt, von jedermann eingesehen werden.
Jedermann kann über deren Inhalt Auskunft erhalten.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass
Neuenstein, 22.09.2022