Folgende Person wurden zum Mitglied der Gemeindevertretung gewählt und hat auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet:
Lea-Marie Henning
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rücken die nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags an deren Stelle.
Ich stelle daher nach § 34 (3) KWG fest, dass die bisherige Vertreterin ausgeschieden ist und
Albert Kempf
in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Neuenstein binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin, Gemeindeverwaltung, im OT Aua, Freiherr-vom-Stein-Str. 5, 36286 Neuenstein, Zimmer 5, einzureichen.
36286 Neuenstein, 18.01.2023