Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 16.01.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenstein für den Bereich „Solarpark Saasen“, Ortsteil Saasen, gemäß § 6 BauGB genehmigt.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes liegt östlich der Ortslage Saasen, nördlich der Landstraße L 3155 und südwestlich der Bundesautobahn 7. Er umfasst das Flurstück Nr. 83 (teilweise) der Flur 9 in der Gemarkung Saasen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeindeverwaltung Neuenstein, Freiherr-vom-Stein Straße 5, 36286 Neuenstein, Zimmer 7, von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über deren Inhalt Auskunft erhalten.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
| Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass | |
| - | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| - | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| - | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverh |
alt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Neuenstein, den 25.01.2024