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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bek.Solarpark (FNP)

Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarpark Saasen“, Gemeinde Neuenstein, Ortsteil Saasen

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 16.01.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenstein für den Bereich „Solarpark Saasen“, Ortsteil Saasen, gemäß § 6 BauGB genehmigt.

Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes liegt östlich der Ortslage Saasen, nördlich der Landstraße L 3155 und südwestlich der Bundesautobahn 7. Er umfasst das Flurstück Nr. 83 (teilweise) der Flur 9 in der Gemarkung Saasen.

Geltungsbereich (unmaßstäblich)

Die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeindeverwaltung Neuenstein, Freiherr-vom-Stein Straße 5, 36286 Neuenstein, Zimmer 7, von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über deren Inhalt Auskunft erhalten.

Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass

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eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

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eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

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nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverh

alt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Neuenstein, den 25.01.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Neuenstein
gez. Roland Urstadt (Bürgermeister)