Titel Logo
Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Solarpark Bek. (B-Plan)

Bebauungsplan „Solarpark Saasen“, Ortsteil Saasen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 05.10.2023 den Bebauungsplan „Solarpark Saasen“, Ortsteil, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt östlich der Ortslage Saasen, nördlich der Landstraße L 3155 und südwestlich der Bundesautobahn 7. Er umfasst das Flurstück 83 (teilweise) der Flur 9 in der Gemarkung Saasen.

Geltungsbereich, unmaßstäblich

Der Bebauungsplan, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neuenstein, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein, Zimmer 7, von jedermann eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass

-

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

-

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

-

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Neuenstein, den 25.01.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Neuenstein
gez. Roland Urstadt (Bürgermeister)