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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 4/2025
Kirchliche Nachrichten
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2025 Friedhofsgebührenordnung Untergeis - Nachtrag

Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung

für den Friedhof

in 36286 Neuenstein-Untergeis

§ 3 Abs. 2 und § 4 werden wie folgt neu gefasst:

§ 3

Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten (Nutzungsgebühr)

2.

Grabstätten für Urnenbestattungen (Asche)

a)

Urnenreihengrabstätte

730,00 Euro

b)

Urnenrasengrabstätte

(incl. Grabstein 40/50cm)

450,00 Euro

c)

Baumgrabstätte als Einzelgrabstätte

500,00 Euro

d)

Anerkennungsgebühr für Urnenbeisetzung auf

bestehender Grabstätte

100,00 Euro

§ 4

Gebühr für die Pflege einer Rasen – oder Baumgrabstätte

1.

Einsäen und Pflegen des Rasengrabes oder des Baumgrabes

für die Dauer der Nutzungszeit

120,00 Euro

Inkrafttreten

Der Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft und ersetzt § 3 Abs. 2 und §4 der genehmigten Friedhofsgebührenordnung vom 23.06.2021.

Untergeis, den 13.11.2024

Der Friedhofsausschuss:

Dienstsiegel der

Kirchengemeinde

gez. Heinz Bettenhausen
Vorsitzender (Heinz Bettenhausen)

Dienstsiegel der

Polit. Gemeinde

gez. Roland Urstadt
stellv. Vorsitzender (Bürgermeister Roland Urstadt)
gez. Benjamin Schwarz
Mitglied (Benjamin Schwarz)

Kirchenaufsichtlicher Genehmigungsvermerk:

Kirchenausichtlich genehmigt

Evangelische Kirche von Kurhessen Waldeck

- Das Landeskirchenamt –

Kassel, den 10.01.2025

gez. i.A. Petrossow

Kirchenrätin