Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394), wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Raboldshausen und umfasst die in der Flur 14 liegenden Flurstücke 52/11, 52/7, 52/8, 52/9, 51/5, 51/3, 51/8, 51/9, 51/7 und 51/6. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die vorhandene Bebauung, im Osten durch Flächen der Landwirtschaft, im Süden durch die vorhandene Bebauung sowie Flächen der Landwirtschaft und im Westen durch die Gemeindestraße Zum Eichholz.
Das Plangebiet umfasst sechs erschlossene Baugrundstücke, von denen vier bebaut wurden. Bei Vorgesprächen mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreisausschusses des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wurde festgestellt, dass die Grundstücke aktuell nicht bebaubar und derzeit dem Außenbereich zuzuordnen sind.
Nach Zustimmung durch die Obere Bauaufsichtsbehörde des Regierungspräsidium Kassel hat die Bauaufsichtsbehörde seinerzeit eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Bebauung auf den vier Grundstücken erteilt, mit der Maßgabe, eine Bauleitplanung zu erstellten. Mit der angestrebten Bauleitplanung wird der Vorgabe entsprochen.
Die zwei unbebauten Grundstücke schließen unmittelbar an die bebaute Ortslage und tragen zur Arrondierung der Siedlungslage bei.
Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes gem. § 5a BauVNO vorgesehen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Zum Eichholz“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes
auf der Internetseite der Gemeinde Neuenstein unter (https://www.neuenstein.net/aktuelles.html) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich.
Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Entwurfsunterlagen auch während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Mittwoch und Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neuenstein (Rathaus), Raum 7, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein, (Rathaus), 36286 Neuenstein, Freiherr-vom-Stein-Straße 5 während der Dienstzeiten abgegeben werden. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 PlanSiG ausgeschlossen. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen j.schade@neuenstein.net oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sind folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen eingegangen, bzw. umweltrelevanten Themen angesprochen worden:
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.2 (Grundwasser, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz)
Es liegen Hinweise zur Trinkwasserversorgung und zum Bodenschutz vor.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Es liegen naturschutzfachliche Hinweise vor.
| Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor: | |
| [1] | Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen |
| [2] | Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten |
| [3] | Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der geplanten Baugebietsausweisung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.
| Es liegen vor: | |
| [4] | Umweltbericht zum Bebauungsplan |
Umweltbericht und Gutachten enthalten Informationen zu den folgenden Schutzgütern:
● Schutzgut Mensch
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Störwirkungen, Verkehrslärm, Abfall.
● Schutzgut Tiere
finden sich in [1], [4]
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotenzial, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störungen, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
● Schutzgut Pflanzen
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung und Biotopausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeldungs- und Verminderungsmaßnahmen.
● Schutzgut Boden und Wasser
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Wasserspeichervermögen, Eingriffe durch Bebauung und Erschließung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
● Schutzgut Klima und Luft
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: überörtliche und lokale Klimasituation, Luftqualität, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
● Schutzgut Kulturgüter
finden sich in [1]; [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter
● Schutzgut Landschaftsbild
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen.
Neuenstein, den 02.10.2024