Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Müsbach“
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenstein wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Salzberg und umfasst die in der Flur 2 liegenden Flurstücke 100 tlw., 148 tlw. und 149 tlw.
Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch Flächen der Landwirtschaft, im Osten durch die Wegeparzelle 145, im Süden durch den Schwarzenbörner Weg und im Westen durch Flächen der Landwirtschaft, der Wegeparzelle 149 sowie Böschungsflächen des Schwarzenbörner Weg.
Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet umfasst eine Übergangsfläche zum Außenbereich. Innerhalb dieser Fläche wurde im Jahr 2023 ein Tiny House aufgestellt. Zur Erlangung einer baurechtlichen Genehmigung besteht die Notwendigkeit zur Erstellung einer verbindlichen Bauleitplanung. Neben der Zulässigkeit des Tiny House wird ein weiteres Wohngebäude angestrebt. Im Rahmen der weiteren Entwicklung beabsichtigt der Vorhabenträger den Erwerb des ehemaligen Gefrierhauses am Schwarzenbörner Weg sowie einer Teilfläche der Straßenparzelle. Die öffentliche Wegeparzelle 148 soll ebenfalls an den Vorhabenträger veräußert werden.
Die Planbereichsfläche schließt unmittelbar an die bebaute Ortslage an und trägt zur Abrundung der Siedlungslage bei. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes gem. § 5a BauVNO vorgesehen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 18.09.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Müsbach“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 06.10.2025 bis einschl.07.11.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Neuenstein (https://www.neuenstein.net/aktuelles.html) und das zentrale Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan eingestellt.
Darüber hinaus können die Unterlagen auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neuenstein (Rathaus), Raum 7, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein eingesehen werden,
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 8.00 – 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.00 – 12.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 – 12.00 Uhr |
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adressen j.schade@neuenstein.net oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Alternativ können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein (Rathaus), Freiherr-vom-Stein-Straße 5 (Raum 7), 36286 Neuenstein, während der Dienstzeiten abgegeben werden.
Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 As. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:
Umweltbezogene Informationen
| Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor: | |
| [1] | Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen |
| [2] | Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten |
| [3] | Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der geplanten Baugebietsausweisung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.
| Es liegen vor: | |
| [4] | Umweltbericht zum Bebauungsplan |
Der Umweltbericht enthält Informationen zu den folgenden Schutzgütern:
Neuenstein, den 02.10.2024