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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Müsbach“

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Neuenstein, Gemarkung Salzberg

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Müsbach“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenstein wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Salzberg und umfasst die in der Flur 2 liegenden Flurstücke 100 tlw., 148 tlw. und 149 tlw.

Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch Flächen der Landwirtschaft, im Osten durch die Wegeparzelle 145, im Süden durch den Schwarzenbörner Weg und im Westen durch Flächen der Landwirtschaft, der Wegeparzelle 149 sowie Böschungsflächen des Schwarzenbörner Weg.

Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet umfasst eine Übergangsfläche zum Außenbereich. Innerhalb dieser Fläche wurde im Jahr 2023 ein Tiny House aufgestellt. Zur Erlangung einer baurechtlichen Genehmigung besteht die Notwendigkeit zur Erstellung einer verbindlichen Bauleitplanung. Neben der Zulässigkeit des Tiny House wird ein weiteres Wohngebäude angestrebt. Im Rahmen der weiteren Entwicklung beabsichtigt der Vorhabenträger den Erwerb des ehemaligen Gefrierhauses am Schwarzenbörner Weg sowie einer Teilfläche der Straßenparzelle. Die öffentliche Wegeparzelle 148 soll ebenfalls an den Vorhabenträger veräußert werden.

Die Planbereichsfläche schließt unmittelbar an die bebaute Ortslage an und trägt zur Abrundung der Siedlungslage bei. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes gem. § 5a BauVNO vorgesehen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 18.09.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Müsbach“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 06.10.2025 bis einschl.07.11.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Neuenstein (https://www.neuenstein.net/aktuelles.html) und das zentrale Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan eingestellt.

Darüber hinaus können die Unterlagen auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neuenstein (Rathaus), Raum 7, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein eingesehen werden,

Montag, Dienstag und Donnerstag

8.00 – 16.00 Uhr

Mittwoch

8.00 – 12.00 Uhr

Freitag

8.00 – 12.00 Uhr

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adressen j.schade@neuenstein.net oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Alternativ können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein (Rathaus), Freiherr-vom-Stein-Straße 5 (Raum 7), 36286 Neuenstein, während der Dienstzeiten abgegeben werden.

Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
  • dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 As. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

  • Hinweise zum Grundwasserschutz, zur Wasserversorgung, zu Altlasten, zu Bodenschutz (Regierungspräsidium Kassel, Kreisausschuss des Landkreis Hersfeld-Rotenburg)
  • Natur- und Landschaftsschutz (Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg)

Umweltbezogene Informationen

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

[1]

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

[2]

Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten

[3]

Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der geplanten Baugebietsausweisung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbericht

Es liegen vor:

[4]

Umweltbericht zum Bebauungsplan

Der Umweltbericht enthält Informationen zu den folgenden Schutzgütern:

  • Schutzgut Mensch
    finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Störwirkungen, Verkehrslärm, Abfall.
  • Schutzgut Tiere
    finden sich in [1], [4]
    Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotenzial, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störungen, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
  • Schutzgut Pflanzen
    finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung und Biotopausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeldungs- und Verminderungsmaßnahmen.
  • Schutzgut Boden und Wasser
    finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Wasserspeichervermögen, Eingriffe durch Bebauung und Erschließung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
  • Schutzgut Klima und Luft
    finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: überörtliche und lokale Klimasituation, Luftqualität, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
  • Schutzgut Kulturgüter
    finden sich in [1]; [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter
  • Schutzgut Landschaftsbild
    finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen.

Neuenstein, den 02.10.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Neuenstein
gez. Roland Urstadt (Bürgermeister)