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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Auslegung Jahresabschlusses 2018 und 2019

Jahresabschlüsse der Gemeinde Neuenstein

zum 31.12.2018 und 31.12.2019

Nach § 113 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat der Gemeindevorstand die Jahresabschlüsse mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach § 114 HGO hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein mit Beschluss vom 05.10.2023 die Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 und 31.12.2019 festgestellt. Dem Gemeindevorstand wurde Entlastung erteilt.

Prüfungsbestätigung:

Die Jahresabschlussprüfung wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg nach § 128 Abs. 1 HGO vorgenommen.

Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Neuenstein.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt.

Öffentliche Auslegung:

Die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 nebst Anlagen werden hiermit gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt gemacht und liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom

12.10.2023 bis 20.10.2023

während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung in Neuenstein, OT Aua, Freiherr-vom-Stein-Str. 5, Sitzungssaal, öffentlich aus.

Der Gemeindevorstand
Roland Urstadt
Bürgermeister