Die Gemeinde Neuenstein beabsichtigt aufgrund des Hessischen Straßengesetzes vom 9. Oktober 1962 in der zurzeit gültigen Fassung und des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 05. Oktober 2023 die Einziehung einer Wegefläche in der Gemarkung Salzberg, da kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht. Es handelt sich dabei um die Wegefläche Flur 2, Flurstück 148/0, mit einer Größe von 446 m².
Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit angekündigt und öffentlich bekanntgemacht. Die Eigenschaft als öffentlicher Weg endet am 31.01.2024.
Neuenstein, 11.10.2023