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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wahltags und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Der Wahltag zur Seniorenbeiratswahl wurde durch den Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein auf den 14.01.2026 festgelegt.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die Sie bitte bis zum 30.11.2025, 16:00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung, Frh.-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein, einreichen.

Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt. Die Zustimmung ist unwiderruflich. Zur Einreichung und Zustimmung der Wahlvorschläge können Sie das nachfolgend abgedruckte Formular verwenden.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Neuensteiner Bürgerinnen und Bürger, die bis zum Tag der Wahl das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz in Neuenstein gemeldet sind. Die Wahlberechtigten wählen per Briefwahl.

Die Zustellung der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten erfolgt bis spätestens am 18. Dezember 2025. Sollten Sie bis zum 20. Dezember 2025 keine Wahlunterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Tel: 0 66 77/92 10-0.

Neuenstein, 23.09.2025

Liewald, Gemeindewahlleiterin