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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Änderung BPlan "In der Benau II"

2. Änderung des Bebauungsplanes „In der Benau II“, Gemeinde Neuenstein, OT Obergeis

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 17.08.2023 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „In der Benau II“ im Ortsteil Obergeis beschlossen. Ferner hat Sie in ihrer Sitzung am 05.10.2023 dem Entwurf sowie der Begründung der Bebauungsplanänderung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans befindet in der Gemarkung Obergeis nord-westlich der Ortslage von Obergeis. Er wird im Norden durch das Gewerbegebiet „In der Benau“, im Osten durch die Schnellbahnstrecke Fulda-Kassel, im Südwesten durch die Autobahn A7 und im Nordwesten durch die Autobahnabfahrt Neuenstein/Bad Hersfeld West begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst den wesentlichen Teilbereich des ursprünglichen Bebauungsplans „In der Benau II“ sowie seiner 1. Änderung.

Geltungsbereich, unmaßstäblich

Gegenstand der Änderung ist die Heraufsetzung der maximal zulässigen Gebäudehöhe sowie die Verschiebung der Grenzen der GE-Fläche und der Ausgleichsfläche F1 unter Beibehaltung der Flächengrößen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB.

Der Entwurf zur Bebauungsplanänderung wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 20.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Neuenstein unter www. neuenstein.net unter der Rubrik Aktuelles veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Neuenstein, Freiherr-vom-Stein Straße 5, 36286 Neuenstein, Zimmer 7, Bauverwaltung, öffentlich aus und können während der Dienststunden (montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, von jedermann eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann elektronisch unter info@neuenstein.net abgegeben werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Veröffentlichung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertretersitzung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Neuenstein personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Gemeinde Neuenstein hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.