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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vor Winterbeginn Wasserzähler sichern

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein weist vor Beginn des Winters darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, den vorhandenen Wasserzähler vor Beschädigung, insbesondere vor Einwirkungen dritter Personen, vor Abflusswasser, Schmutz und Grundwasser sowie Frost zu schützen.

Besonders Wasserzähler, die in Gärten und noch nicht bezogenen Neubauten eingebaut sind, müssen wegen der im Winter drohenden Frostgefahr besser gesichert werden. Immer wieder wird festgestellt, dass diese Pflicht von den Grundstückseigentümern nicht sorgsam genug wahrgenommen wird. Für evtl. auftretende Beschädigungen haftet der Grundstückseigentümer.

Auch die Hausabsteller in den Wasserleitungshausanschlüssen sind von den Grundstückseigentümern zu unterhalten. Insbesondere während der Wintermonate müssen diese Hausabsteller von Schnee und Eis freigehalten werden, damit jederzeit ein Abstellen des Wassers möglich ist. Hierdurch können bei einem Wasserleitungsschaden innerhalb der Gebäude größere Schäden vermieden werden. Die Grundstückseigentümer werden daher gebeten, dieser Bitte unbedingt Folge zu leisten.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Neuenstein