„ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenstein hat in ihrer Sitzung am 11.05.2023 dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarpark Saasen“ sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt östlich der Ortslage Saasen, nördlich der Landstraße L 3155 und südwestlich der Bundesautobahn 7. Er umfasst Flurstück 83 (teilweise) der Flur 9 in der Gemarkung Saasen.
Geltungsbereich (unmaßstäblich)
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung hat bereits in der Zeit vom 23.06.2023 bis 23.07.2023 offengelegen. Aufgrund eines Fehlers in der Offenlegungsfrist wird die Veröffentlichung wiederholt.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 05.01.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Neuenstein unter www. neuenstein.net unter der Rubrik Aktuelles veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Neuenstein, Freiherr-vom-Stein Straße 5, 36286 Neuenstein, Zimmer 7, Bauverwaltung, öffentlich aus und können während der Dienststunden (montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, von jedermann eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Einsichtnahme im Rathaus in der Zeit zwischen Weihnachten 2023 und Neujahr 2024 nicht möglich ist.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann elektronisch unter info@neuenstein.net abgegeben werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Veröffentlichung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
| Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor: | |
| Fachplanungen in Form des Bestandsplanes zum Umweltberichtes (Biotoptypenkartierung) | |
| 2) | Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung; |
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| a. | Pflanzen |
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| Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass die Pflanzenwelt überwiegend eine mittlere Bedeutung hat. |
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| b. | Tiere und biologische Vielfalt |
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| Der Planungsraum übernimmt für die Tierwelt insgesamt nur in Teilräumen Bedeutung für weit verbreitete, häufig auftretende Arten. |
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| c. | Boden und Wasser |
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| Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass dem Schutzgut Boden keine besondere Bedeutung zukommt und für das Schutzgut Wasser keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind. |
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| d. | Klima und Luft |
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| Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass hinsichtlich des Klimahaushaltes die Kaltluftentstehungsfunktion weitgehend erhalten bleibt und durch die Verstärkung der Versorgung mit erneuerbarer Energie dem Klimawandel entgegengewirkt werden soll. |
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| e. | Landschaftsbild |
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| Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass es aus Richtung Südwesten zu visuellen Beeinträchtigungen im Zusammenspiel mit der Burg Neuenstein als Kulturdenkmal kommen kann. |
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| f. | Schutzgut Mensch |
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| Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine mittlere Bedeutung auf. |
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| g. | Kultur- und Sachgüter |
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| Beschreibung, dass den Kultur- und Sachgütern im Plangebiet lediglich durch die Nähe zur Burg Neuenstein eine gewisse Bedeutung zukommt. |
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| h. | Fläche |
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| 3) | naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung; |
| 4) | Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen zu folgenden Themenkomplexen: |
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| b. | Denkmalpflege/ Landschaftsbild |
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| c. | Auswirkung durch die Aufstellung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage |
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| d. | Eingriffs-/Ausgleichsbilanz |
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| e. | Kompensation |
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| f. | Hinweis auf Wasser- und Heilquellenschutzgebiete |
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| g. | Hinweis auf eine schädliche Bodenveränderung in der Nachbarschaft |
Die Unterlagen können während der Veröffentlichung eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Neuenstein personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Gemeinde Neuenstein hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“