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Neuenstein Nachrichten
Ausgabe 48/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Neue Gebühr für Reisepass und Wegfall der Kinderreisepässe ab 01.01.2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie auf die Änderungen im Pass- und Ausweisrecht hinweisen.

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Ab 1.1.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass nicht mehr 60,00 €, sondern 70,00 €. Die Gebühr unter 24 Jahren bleibt bei 37,50 €.

Die Gebühr für einen Personalausweis für die antragstellende Person unter 24 Jahren beträgt 22,80 €, über 24 Jahren 37,00 Euro.

Zur Beantragung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild, welches derzeit noch nicht in der Passbehörde aufgenommen werden kann (die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im Mai 2025), das „alte“ Pass/Ausweisdokument und die entsprechende Gebühr.

Die Antragsdauer liegt derzeit für Personalausweise bei 2-3 Wochen, für Reisepässe bei 3-4 Wochen. Bitte bedenken Sie das bei einer geplanten Reise. Über die Feiertage kann sich die Antragsdauer verlängern.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Claudia Fröhlich, Tel: 0 66 77-92 10 17, c.froehlich@neuenstein.net

Diana Bertram, Tel: 0 66 77/92 10 12, d.bertram@neuenstein.net